Sie klagen ...
Die Möglichkeiten gegen den Planfeststellungsbeschluß noch rechtlich vorzugehen, sind nach Meinung von Experten gering. Das ist bedauerlich für einige. Es könnte aber auch unnötig sein, sich in diese Richtung - zum jetzigen Zeitpunkt - zu engagieren. Denn es gibt einige Bürger (u.a. Rangsdorf) und Gemeinden (u.a. Kleinmachnow), die Musterklagen (u.a. wegen angeblicher Täuschungsabsicht der zuständigen Behörden über die Flugrouten) vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht haben. Sollte den Klagen stattgegeben werden, gelten diese möglicherweise automatisch für Andere mit.
Wie eine Gerichtssprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am 07.04.2011 erklärte, seien diese Klagen nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts nicht fristgerecht eingegangen. Die Klagevertreter haben jetzt die Möglichkeit, sich zu dem Vorschlag einer Anhörung zu erklären.
Allerdings ist die Position des Gerichts für einen Normalbürger kaum nachvollziehbar. Das entscheidende Indiz für die vermeintliche Täuschung wurde erst im Dezember 2010 öffentlich. Wie hätte man dann schon eine Klage im September einreichen können?
Die Möglichkeiten einer Klage ergeben sich spätestens im Rahmen einer sogenannten Feststellungsklage, wenn die Flugrouten offiziell festgelegt worden sind, wie mehrere Anwälte betonen. Dass dieses Unterfangen nicht aussichtslos sein muss, zeigt eine Klage im Zusammenhang mit dem Flughafen Halle-Ost. Hier wurde die Änderung der Flugrouten nach Angaben der Kläger für unzulässig erklärt.
Im September 2011 wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klagen zum Nachtflugverbot entscheiden.
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Der Report der BBI-Verschwörer - ein Kommentar.
Fluglärm-BBI-Karte veröffentlicht
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