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Strafanzeige gegen Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH

18. Oktober 2011

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat gegen Mitglieder der Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) Strafanzeige gestellt. Demnach besteht der Verdacht, dass die FBS die durch den Bau des Flughafens BBI/BER betroffenen Anwohner bewusst über die tatsächlichen Lärmimmissionen getäuscht hat.

Der VDGN hat zudem ein Gutachter in Auftrag gegeben, dem zufolge für die Lärmimmissionen viel zu geringe Maximalpegelwerte angegeben worden sind, als diese tatsächlich auftreten. Dies geschah, so der Vorwurf der VDGN, um Kosten für die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen zu sparen. Der Präsident des VDGN, Peter Ohm, erklärte:

Die Betroffenen trifft ein Tiefschlag nach dem anderen. Ständig wird das Gewinnstreben vor den Schutz ihrer Gesundheit gestellt. Erst werden sie über die tatsächlichen An- und Anflugrouten getäuscht. Dann gibt ihnen das Bundesverwaltungsgericht Bescheid, daß ihr Nachtschlaf nicht so wichtig sei und ein Flugverbot von 22 bis 6 Uhr nicht sein müsse. Und nun sollen sie sich auch noch Tricksereien beim Schallschutz gefallen lassen. Das trifft auf unseren energischen Widerspruch. Ordnungsgemäße Lärmschutzmaßnahmen sind das Mindeste, was die von Fluglärm malträtierten Menschen erwarten dürfen.

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