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Nachtflüge in Schönefeld möglich

13. Oktober 2011

Nach Angaben verschiedener Medien darf am Flughafen in Berlin Berlin-Brandenburg nachts eingeschränkt geflogen werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Kläger waren Bürger und umliegende Gemeinden, die ein generelles Verbot von Flügen zwischen 22 und sechs Uhr durchsetzen wollten.

In den Randzeiten sind bisher zwischen 22 und 0 Uhr sowie zwischen fünf und sechs Uhr früh mehr als 70 Starts vorgesehen. Der Flughafenbetreiber und die brandenburgische Landesregierung halten die Flüge aus wirtschaftlichen Gründen für unverzichtbar.

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