Kostenerstattungsvereinbarung mit Flughafen besser nicht unterzeichnen
Dass Eigentümer von Wohnhäusern große Vorsicht bei der Unterzeichnung der von der Flughafengesellschaft in Schönefeld vorgelegten Kostenerstattungsvereinbarung walten lassen müssen, war bekannt. Rechtsanwälte bezeichneten sie bislang als unzureichend und rieten Betroffenen, diese nicht zu unterzeichnen. Jetzt wird auch klar: Diese Vereinbarungen verstoßen gegen geltende Bauvorschriften und Standards. Auf Kosten der Eigentümer.
Das erklärte die WOBAB (Wohnungsverwaltungs- und Baugesellschaft Blankenfelde GmbH) in einer jetzt verbreiteten Pressemeldung. Demnach werden in den Vereinbarungen zwischen der Flughafengesellschaft und den Eigentümern die Erfodernisse der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 nicht berücksichtigt.
Zwar hat die FBS (Flughafengesellschaft Berlin Schönefeld GmbH)
die einschlägigen Festlegungen der entsprechenden Planfeststellungsbeschlüsse beachtet, dabei aber die Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 nicht berücksichtigt.
Diese ist aber für jeden Hausbesitzer/Bauherren zwingend zu beachten, wenn beispielsweise ein Drittel und mehr der gesamten Fensterflächen eines Wohngebäudes ausgetauscht bzw. erneuert werden.
Dabei möchte die FBS mit den Betroffenen eine Regelung treffen, nach der Fenster mit einem U-Wert von 1,3 eingebaut werden, was die EnEV 2009 zwar zulässt. Nach dem aktuellen Stand der Technik werden aber schon länger Fenster mit einem U-Wert von 1,0 und kleiner von Fensterwerken produziert und eingebaut. Dabei beschreibt der U-Wert (früher K-Wert) die Wärmedurchlassfähigkeit eines Bauteils in W/qmK.
Je kleiner der U-Wert, desto besser die Dämmeigenschaft eines Fensters.
Die WOBAB kritisiert auch den Standpunkt der FBS bei der Frage der Lüftungsanlagen.primitive Zuluftgeräte Die eindeutigen Vorgaben der EnEV 2009 für Hauseigentümer und Bauherren werden durch die FBS völlig außer Acht gelassen. Stattdessen sollen primitive Zuluftgeräte verbaut werden.
Nach den Vorschriften von § 9 der EnEV 2009 stehen Bauherren in der Pflicht, einen energetischen Nachweis in Form einer Gebäudeenergiebilanz erstellen zu lassen. Diese Energiebilanz beinhaltet auch den notwendigen Energiepass. Kommt der Bauherr seiner Verpflichtung nicht nach, gilt das als Ordnungswidrigkeit, die hohe Bußgelder nach sich ziehen kann.
Die Crux dabei ist - die FBS haftet dafür nicht! Bauherr ist und bleibt der Hauseigentümer.
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