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Klägeranwalt beantragt Einstweilige Verfügung

13. Oktober 2011

Der Berliner Klägeranwalt Philipp Heinz hat gegen die Flughafengesellschaft in Schönefeld eine Einstweilige Verfügung beantragt. Grundlage seines Antrags ist das Umweltinformationsgesetz (UIG).

Weil es sich bei der Planung, der Errichtung und dem Betrieb eines Verkehrsflughafens um Maßnahmen bzw. Tätigkeiten im Sinne des UIG handelt, stellen alle damit im Zusammenhang stehenden Daten Umweltinformationen dar.

Es ist euer Flughafen, der Flughafen der Bürger von Brandenburg, und nicht der irgendwelcher Großkapitalisten ...

So verkündete es der Brandenburger Ministerpräsident Platzeck bei der letzten Anti-Nachtflug-Demonstration am 29. August 2011 vor der Potsdamer Staatskanzlei. Im gleichen Atemzug verkündete Platzeck, er würde niemals ein Nachflugverbot von 22 bis 6 Uhr unterschreiben.

Im Streit um den Zugang zu Informationen und Unterlagen aus der Planungsphase, die im Zusammenhang mit den derzeitigen juristischen Auseinandersetzungen um die Flugverfahren und die Planfeststellung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) stehen, hat der Berliner Rechtsanwalt Phillip Heinz beim zuständigen Verwaltungsgericht Cottbus eine einstweilige Anordnung gegen die Flughafengesellschaft beantragt. Heinz vertritt mehrere Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem BVerwG u.a. auch für Kleinmachnower, Rangsdorfer und Zeuthener Bürger und Organisationen. Heinz erklärte:

Es gibt einen sehr weitgehenden Anspruch auf Akteneinsicht bei umweltrelevanten Vorgängen. Der Anspruch besteht gerade auch gegenüber Privatgesellschaften, wenn sie – wie es bei der Flughafengesellschaft der Fall ist – von der öffentlichen Hand kontrolliert werden.

In der Vergangeheit kam es immer wieder zu erstaunlichen neuen Einsichten, nachdem bislang geheime Informationen und Unterlagen ans Licht kamen, die sowohl die Flughafengesellschaft, die Deutsche Flugsicherung und die Brandenburger Landesregierung schlecht aussehen ließen. Man darf also sehr gespannt sein.

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