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Der Report der BBI-Verschwörer

26. Mai 2011

Zu jedem Skandal, zu jedem Betrug, zu jeder arglistigen Täuschung und zu jedem Mordfall gibt es einen Report. In ihm ist festgehalten, wer mit wem und mit welchem Ziel konspirierte. In diesen Reports steht auch, wie das Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Mal betreffen die eingesetzten Mittel nur Einzelne, mal sind es Tausende Menschen. Die Wahl der Mittel reicht von kleineren Täuschungen bis hin zum Bruch von unverhandelbaren Menschenrechten. Dabei geht es nicht immer um Geld, sondern häufig auch um politische Überzeugungen.
Der Report der BBI-Verschwörer -  ein Kommentar.

Ob der Report der Verschwörer je gefunden wird und an die Öffentlichkeit gelangt, ist genauso unsicher wie die Behauptung seiner tatsächlichen Existenz. Dennoch sind Teile davon bereits heute bekannt und befinden sich bei den offiziellen Beweismitteln. (Buch Labyrinth der Wahrheiten - Todesschüsse auf Kennedy)

Manche nennen es den BBI-Sumpf, manche nennen es arglistige Täuschung vonseiten der vor über 10 Jahren und heute verantwortlichen Politiker in den Bundesländern Brandenburg und Berlin. Andere trauen es Politikern nicht zu, dass sie die Bevölkerung bewusst in die Irre führen. Doch die Geschichte lehrt etwas ganz anderes. Das Ziel rechtfertigt scheinbar jedes Mittel.

1. Politik - Nichts ist unmöglich - Der Extremfall

Heute wie damals würde kein vernünftig denkender Mensch auf die Idee kommen, zur Durchsetzung des politischen Ziels selbstinszenierte Terroranschläge zu verüben und unschuldige Menschen zu ermorden. Eine Verschwörung ist eine heimliche Verbündung mit dem Zweck, einen Plan auszuführen, der ein selbstsüchtiges, verwerfliches Ziel verfolgt und dessen Umsetzung zum Schaden anderer geschieht oder der die Beseitigung tatsächlicher oder vermeintlicher Missstände anstrebt. Eine Verschwörung beruht also nicht immer auf niederen Motiven, sie basiert jedoch stets auf Täuschung (Quelle: Wikipedia). Und dennoch wurden 1962 im US-Generalstab Pläne entwickelt, wonach Anschläge auf den zivilen Luft- und Schifffahrtsverkehr und auf Städte von eigenen US-Truppen auf dem US-Hoheitsgebiet inszeniert werden sollten. Im Nachhinein beabsichtigte man, den kubanischen Staatspräsidenten Fidel Castro dafür verantwortlich zu machen, um einen Vorwand zur Invasion Kubas in der Hand zu haben. Dieser Report trägt den Operationsnamen »Northwood«. Dessen ähnliches deutsches Pendant trägt den Operationsnamen »Überfall auf den Sender Gleiwitz«.

Die geplanten Terroranschläge aus der US-Militärführung wurden erst nach über 35 Jahren öffentlich bekannt. Angesichts dieser Tatsachen ist es auch nicht weiter verwunderlich, dass über das Kennedy-Attentat 1963 oder die Anschläge auf das World Trade Center 2001 in einer breiten Öffentlichkeit als »Inside Jobs« - als durch das US-Establishment selbst inszenierte Mordanschläge - spekuliert wird. Beweise dafür sind mehr oder weniger vorhanden. Deren subjektive Bewertung aber liegt in der Hand des Einzelnen.

2. Informationsfreiheit für Bürger

Egal ob es sich »nur« um einen Skandal oder ein Verbrechen handelt: Um eine Bewertung irgendeines Sachverhalts zu ermöglichen, sind die vollständige Information der Öffentlichkeit und die Offenlegung sämtlicher Dokumente erforderlich. Diesem Begehren wird durch die politisch Verantwortlichen erfahrungsgemäß aus eigenen Interessen heraus Widerstand entgegengebracht. In den USA übrigens mit weit weniger Erfolg als hierzulande in Deutschland, trotz eines Informationsfreiheitsgesetzes. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz sagte dazu:

Ich stelle fest, dass wir weit entfernt sind von einer Kultur der Offenheit ... [um durch eine] überlange Verfahrensdauer und erhebliche Gebühren diejenigen Bürgerinnen und Bürger zu entmutigen, die den Anspruch auf freien Zugang zu Daten geltend machten. (Erl. d. Red.)

Der Wutbürger kann sich also, entsprechende Selbstbehrrschung, viel Geld und viel Zeit vorausgesetzt, durch die Behördenlandschaft wüten. Noch im besten Fall kann sonst ein BBI-(Mit-)Verantwortlicher, ohne erwischt zu werden, behaupten: Zwei und zwei sind fünf. Was zwar falsch, aber wenigstens näherungsweise richtig ist. Problematisch wird es, wenn die öffentliche Aussage 100 oder auch wie kürzlich Bienenmonitoring lautet.

In Bezug auf die im Herbst 2010 durch die Deutsche Flugsicherung veröffentlichten BBI-Flugrouten lautete die Antwort aber nicht 100 sondern Wurzel aus 100 und dann mal 10. Also immer noch falsch, aber komplizierter falsch. Diese ersten Hinweise auf den Report der BBI-Verschwörer gelangten schon nach 13 Jahren an die Öffentlichkeit. Und sie kamen erstaunlicherweise von der BILD-Zeitung. Anschließend folgte der noch immer andauernde heftige Bürgerprotest.

Nach Wikipedia beruht eine Verschwörung nicht immer auf niederen Motiven, sie basiert jedoch stets auf Täuschung. Und tatsächlich fühlen sich viele Menschen in den Umlandgemeinden des BBI getäuscht. Sie äußern lautstark ihren Protest auf der Straße und führen Sitzblockaden durch. Sie versuchen kurz vor Toresschluss Einfluss ausgerechnet auf diejenigen zu nehmen, die ihnen die Suppe eingebrockt haben, aber nicht mitlöffeln möchten. Erfolg versprechende rechtliche Möglichkeiten auf nationaler Ebene scheint es nicht mehr zu geben.

3. Der Report der BBI-Verschwörer

Wer den Sumpf trocken legen will, darf nicht die Frösche fragen - und legt nicht seine gesamten Absichten offen.

Prolog - Die Standortentscheidung

Die erste Seite des Reports der BBI-Verschwörer entstand vor über 10 Jahren. Ihr Ziel war die Errichtung eines neuen Flughafens in Schönefeld. Und das obwohl routinierte Gutachter den Standort Schönefeld als ungeeignet abqualifizierten. Mit Sperenberg existiert dagegen auch heute noch ein hervorragender Standort, wo die Entwicklung eines Super-Großflughafens raumverträglich problemlos möglich ist. Beide Tatsachen - der ungeeignete Standort in Schönefeld und der hervorragende Standort in Sperenberg - werden vonseiten der heutigen Befürworter des Standortes Schönefeld als auch von dessen Kritikern übereinstimmend anerkannt.

Das Fundament des Flughafens Berlin Brandenburg International in Schönefeld besteht aus einer fehlerhaften Standortentscheidung.

Der erste Eckpfeiler - Die Ausbaustufe wird für die Öffentlichkeit begrenzt

Die gegensätzlichen Interessen der Länder Brandenburg und Berlin sowie des Bundes ließen sich in der Standortfrage eines neuen Flughafens über Jahre hinweg nicht miteinander vereinbaren. Eine Entscheidung musste aber dennoch getroffen werden. Der damalige Brandenburger Ministerpräsident (SPD) Manfred Stolpe hatte dabei die Interessen der Brandenburger Bevölkerung zu vertreten. Er favorisierte den Standort in Sperenberg. Stolpes Meinung nach fiel ein Hauptargument für den Standort Sperenberg aber weg, wenn man VORERST in Schönefeld nur mit zwei Start- und Landebahnen plant. Stolpe gab schließlich ohne Not nach und stimmte dem Standort Schönefeld zu.

Im Nachnutzungskonzept des BBVB für Schönefeld, das im April 2011 veröffentlicht wurde, heißt es dazu:

Warum das Land Brandenburg entgegen eigenen Erkenntnissen diesem Beschluss ohne Not zugestimmt hatte, kann bis heute nicht eindeutig erklärt werden. Weder der Bund noch der Senat von Berlin hatte eine Rechtsposition, das Land zu zwingen, auf seiner Landesfläche einen Großflughafen zu bauen und damit alle Folgen von Finanzierungsverpflichtungen einschließlich für die Schutzgüter „Mensch und Natur“ zu übernehmen.

Stolpes Rückziehers in der BBI-Standortfrage und die massiven Anschuldigungen, er wäre für die DDR-Staatssicherheit als IM »Sekretär« über 20 Jahre tätig gewesen, sind nach gegenwärtiger Informationslage unzulässige Verknüpfungen, weil unzutreffend. Gleiches gilt für seine spätere Berufung zum Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen in die Schröder-Regierung.

Das erste Opfer der sachfremden Ziel-Entscheidung war der damalige Ministerpräsident Manfred Stolpe um das Jahr 1996 herum. Zudem wurde VORERST auch die wirklich vorgesehene Ausbaustufe des BBI in Schönefeld verheimlicht, indem sämtliche späteren Planungen nur von zwei Pisten ausgingen und nicht von den sechs Start- und Landebahnen, von denen Stolpe nach eigener Aussage geträumt hatte.

Der zweite Eckpfeiler - Verheimlichte Flugrouten

Im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses informierte die Deutsche Flugsicherung (DFS) das Brandenburger Verkehrsministerium (MIL) 1998 über die Notwendigkeit, die Jets bei parallelen Starts um mindestens 15 Grad voneinander abdrehen zu lassen. Das Brandenburger Verkehrsministerium wies die DFS an, dennoch mit den geradeaus startenden Flugrouten weiter zu planen. Damit sollten u. a. weitere Gutachten und eine Verzögerung bei der BBI-Planfeststellung verhindert werden. So floss eine bekanntermaßen fehlerhafte Flugrouten-Grobplanung in den Planfeststellungsbeschluss ein, die näherungsweise (zur Erinnerung: 2+2=100) richtig war.

Ein weiterer Grund für dieses unpräzise, verschweigende Vorgehen war auch, dass sich durch die 15 Grad Abknickung die Zahl der Betroffenen, auch durch das Berliner Stadtgebiet, stark potenziert hätte. Ein zum damaligen Zeitpunkt unerwünschter und starker Bürgerprotest wäre vor einem sowieso schon zugespitzten politischen Hintergrund provoziert worden.

Die Belege dafür wurden erst vor Kurzem durch die BILD-Zeitung öffentlich gemacht: Herberg-Schreiben vom 07.10.1998 und DFS-Email vom 9.10.1998. Hier heißt es u. a. auch:

... dass wir [DFS und MIL] vor dem zugespitzten politischen Hintergrund mit dieser Lösung leben können, unsere Bedenken sind dann festgeschrieben, und die neuen Verfahren behalten wir in der Hinterhand. (Erl. d. Red.)

Hier wird zwar jede Täuschungsabsicht durch das MIL und die DFS abgestritten. Im Ergebnis wurden aber die korrekten und wirtschaftlich erforderlichen Flugrouten verheimlicht. Oder in den Worten des MIL: Sie wurden nicht offensiv kommuniziert. Den Verantwortlichen gelingt aber keine glaubwürdige Begründung, warum die neuen Verfahren in der Hinterhand behalten werden sollten. Zwei und zwei sind eben doch vier.

Das zweite Opfer des Standortes Schönefeld waren die Neubetroffenen bzw. die »ahnungslosen Altbetroffenen«, weil sie nicht über die tatsächlichen Flugrouten informiert wurden. Auch nicht durch den rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss.

Damit steht aber noch etwas fest:

Das geltende Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ermöglichte sowohl die nicht geeignete Standortwahl in Schönefeld als auch die Abtrennung der tatsächlichen Flugrouten von der Planfeststellung. Eine spätere gerichtliche Überprüfung ist für die Neubetroffenen nicht mehr möglich. Etwaige Klagen laufen ins Leere und sind national nur auf eine minderwertige Feststellungsklage begrenzt. Damit werden existenzielle Bürgerrechte verletzt. Diese Verletzungen werden Bürger deshalb auf europäischer Ebene versuchen zu heilen.

Nur einige Advokaten und einige Politiker könnten möglicherweise keine Verletzung von Bürgerrechten erkennen.

Der dritte Eckpfeiler - Die Fluglärmkommission wird gespalten

Die Fluglärmkommission (FLK) hat die Aufgabe, die Genehmigungsbehörde und das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und Flugsicherungsorganisation über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge zu beraten. Die Kommission ist im Brandenburger Verkehrsministerium angesiedelt und fasst Beschlüsse in Mehrheitsentscheidungen. Sie kann lediglich Empfehlungen aussprechen.

Die Zusammensetzung der Fluglärmkommission wird durch die Genehmigungsbehörde festgelegt, die auch für die fehlerhafte Standortentscheidung und die verheimlichten Flugrouten mitverantwortlich ist. Die Kriterien zur Auswahl der vom Fluglärm betroffenen Gemeinden sind so unpräzise gefasst, dass die Genehmigungsbehörde 41 Gemeinden in die Fluglärmkommission aufnahm, obwohl nicht mehr als 15 Mitglieder berufen werden sollten. Darunter sind jetzt auch Gemeinden, die nach geltender Gesetzeslage überhaupt nicht vom Fluglärm betroffen sind. In der Fluglärmkommission bildeten sich Allianzen, bei denen die Mehrheit der weniger Fluglärm-Betroffenen über die Fluglärm-Hauptbetroffenen entscheiden konnten. Letztere wehrten sich gegen dieses Prozedere erfolglos vor Gericht.

Zugleich lenkte die Mehrheit der Kommissionsmitglieder den Flugverkehr um ihre Städte herum und teilte ihn anderen Gemeinden und deren Städten zu. Politiker sprangen auf diesen Zug mit auf und lobten die Arbeit der Mehrheitsentscheider. Sie sprechen jetzt außerdem nur noch von den Flugrouten der Nordbahn und ignorieren die Betroffenen der Südbahn. (z.B. Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) und das SPD-Mitglied des Deutschen Bundestages Andrea Wicklein)

Als besonderes Ergebnis wurden in der Fluglärmkommission nur zu den Westabflügen (mehrheitlich) Empfehlungen ausgesprochen, während man sich zu den Ostabflügen bedeckt hielt. Hiervon ist die Mehrheit der Kommissionsmitglieder halt nicht betroffen.

Außer Leerformeln hat die Fluglärmkommission nichts erreicht. (BVBB) Entscheidungen wurden nicht an Sachkriterien wie Lautstärke des Fluglärms oder Vertrauensschutz festgemacht. Die Verantwortung für die zukünftigen Flugrouten wurde an die Deutsche Flugsicherung weitergegeben. Damit hoffen die verantwortlichen Politiker vermutlich, dass sie bei den nächsten Wahlen aus dem Schussfeld der Wähler sind. Denn der Schwarze Peter liegt jetzt bei der Deutschen Flugsicherung. Deren Mitarbeiter sind für Bürger nicht abwählbar.

Diese Rechnung könnte bei den nächsten Wahlen für einige Politiker aber trügerisch werden.

Alle bestehenden und zukünftigen Probleme am BBI-Standort in Schönefeld sind der fehlerhaften Standortentscheidung geschuldet. Diskussionen um Flugrouten verteilen den Fluglärm nur innerhalb der Betroffenen. Mit Flugrouten-Diskussionen wird nur am bereits toten BBI-Patienten herumgedoktert. Spätestens wenn die dritte Piste kommt, erweisen sich die früheren Auseinandersetzungen als Peanuts und total nutzlos. Mit der dritten Piste wird auch das Berliner Stadtgebiet vollständig verlärmt und großflächige Absiedlungen aus Rangsdorf und Zeuthen wären erforderlich. Es sei denn, der Gesetzgeber erhöht den Grenzwert für zumutbaren Fluglärm. Das ist jetzt schon sicher.

Fortsetzung folgt ...

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