Vorsicht beim Antrag zum BBI-Schallschutz
Den BBI-Anwohnern wird empfohlen, ihren Antrag auf Schallschutz bis zum 3. Juni 2011 einzureichen. Dann sei nach Angaben des Flughafensprechers Leif Erichsen garantiert, dass die Schallschutzmaßnahmen bis zur Eröffnung des Flughafens in Schönefeld abgeschlossen sind. Ungeachtet dessen zeichnet sich hinter den Kulissen eher ein durchwachsenes Bild ab.
Unklare Flugrouten
Das offensichtlichste Problem liegt bei den noch nicht festgelegten Flugrouten. Diese Festlegungen erfolgen erst kurz vor der Inbetriebnahme des BBI-Flughafens. Und natürlich erhalten nur vom Fluglärm betroffene Anwohner und Gemeinden Schallschutzmaßnahmen bezahlt. Nur ob es eine Betroffenheit gibt, wird sich endgültig erst Mitte nächsten Jahres entscheiden. Die dann gestellten Anträge hat der Flughafensprecher wohl vergessen. Weshalb er möglicherweise gleich darauf hinwies, dass bis fünf Jahre nach der BBI-Eröffnung (also bis Juni 2017) Schallschutzanträge gestellt werden können.
So sollen BBI-Betroffene zum Schallschutz kommen
- Antragstellung durch den Eigentümer
- Schalltechnische Objektbeurteilung durch ein Ingenieurbüro
- Eigentümer unterzeichnet Kostenerstattungsvereinbarung und unterwirft sich weiteren Bedingungen
- Beauftragung der Fachfirma durch den Eigentümer
- Abnahme der Baumaßnahmen und Mittelverwendungsüberprüfung
- Bezahlung der Rechnung an den Eigentümer
- Bezahlung der Fachfirma durch den Eigentümer
In der Auflistung liegen für alle beteiligten Risiken, wobei das Risiko für die Flughafengesellschaft eher gering erscheint.
Organisatorische und andere Probleme
Mitnichten ist klar, wie BBI-Betroffene zu ihren Schallschutzmaßnahmen ohne Schwächung ihrer Rechtsposition kommen sollen. Aus internen Kreisen der Flughafengesellschaft heißt es, die organisatorischen Abläufe müssten weiter überarbeitet werden. Die bislang angewendeten und auch die möglichen zukünftigen Verfahren könnten Schwächen aufweisen und sind vor allem unzureichend: Die Risiken bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen werden in großen Teilen auf die BBI-Betroffenen selbst und die beauftragten Unternehmen abgewälzt. Denn nur diese beiden sind Vertragspartner, während die Flughafengesellschaft deren Vertragsbedingungen aber kontrollieren möchte und sich sonst mit einer Kostenerstattungsvereinbarung und weiteren Bedingungen beabsichtigt herauszuhalten.
Warum ein BBI-Betroffener eine vertragliche Verpflichtung mit einem Drittunternehmen eingehen soll, ist aus dem rechtsgültigen Planfeststellungsbeschluss nicht einfach nachvollziehbar. Denn hier heiß es u.a. lediglich: Innerhalb der Schutzgebiete ... hat der Träger des Vorhabens auf Antrag des Eigentümers ... für geeignete Schallschutzvorrichtungen ... Sorge zu tragen.
Teilnehmer einer IHK-Veranstaltung zum Thema Schallschutz berichten erstaunliches: Eigentümer (also die Auftraggeber) sollen nach Angaben der Flughafengesellschaft nur verkürzte Leistungsbeschreibungen erhalten, während sich die Fachfirmen die ausführlichen Leistungsbeschreibungen im Einzelfall beim Ingenieurbüro abfordern können. Als Begründung für dieses Verfahren wurde angegeben, dass die allermeisten Eigentümer die ausführlichen Leistungsbeschreibungen ja sowieso nicht verstünden. Auch damit sind vertragliche Probleme vorprogrammiert, mit denen sich die Vertragspartner - BBI-Betroffene und Unternehmen - wohl auseinandersetzen werden müssen. Die Flughafengesellschaft bleibt außen vor.
Die Zeit bis ein Unternehmen das Geld für die erbrachten Leistungen erhält, wird mit einer Bearbeitungsdauer von 8-10 Wochen angegeben. Unter der Hand ist aber zu hören, dass dieser Zeitraum durchaus länger dauern kann. Und das Geld fließt sowieso erst von der Flughafengesellschaft zum Eigentümer, der es dann an den Unternehmer weiterleitet. Oder eben auch nicht.
Der bei Bauverträgen übliche Sicherheitseinbehalt (i.d.R. 5-10 % der Auftragssumme), der den Eigentümer im Falle von später auftretenden Mängeln innerhalb der Gewährleitungsfrist vor finanziellen Nachteilen schützen soll - existiert nach Angaben der BBI-Projektleiterin Schallschutz gleich gar nicht.
Eigentümer können Unternehmen selbst wählen
Nach Angaben der Verantwortlichen der BBI-Flughafengesellschaft können sich BBI-Betroffene das Unternehmen selbst aussuchen, dass bei ihnen die Schallschutzmaßnahmen durchführt. Allerdings besteht man auf einer unterzeichneten Kostenerstattungsvereinbarung. Diese kann für BBI-Betroffene in ihrer jetzigen Form aber Nachteile bringen.
Rechtsanwälte: Unterzeichnen Sie die Kostenerstattungsvereinbarung nicht
Mehrere Rechtsanwälte sind der Auffassung, dass die Kostenerstattungsvereinbarungen der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH unzureichend sind. Demnach entsprechen die formularmäßigen Angebote mit denen sich die BBI-Betroffenen die Schallschutzmaßnahmen von der Flughafengesellschaft erstatten lassen können, in vielerlei Hinsicht nicht den rechtlichen Vorgaben, insbesondere nicht den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2004.
Da wird den BBI-Betroffenen beispielsweise bisher verwehrt, eine Bauleitung durch ein Ingenieur- oder Architektenbüro ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen, während die Flughafengesellschaft der Meinung ist, dass ihre eigene Bauleitung genüge. Weiterhin beabsichtigt die Flughafengesellschaft, Kabel in Wohnräumen über Putz verlegen zu lassen. Und zudem wolle man nur Maximalbeiträge bei den Schallschutzmaßnahmen übernehmen. Mehrere Rechtsanwaltskanzleien sind der Auffassung, dass die BBI-Betroffenen den Einbau von Schallschutzmaßnahmen auf Grundlage einer ortsüblichen und angemessenen Vergütung verlangen können. Darum deren Empfehlung: Unterzeichnen Sie die Kostenerstattungsvereinbarung nicht.
Kostenerstattungsvereinbarungen werden durch die Flughafengesellschaft nicht versendet
Nach Informationen der Rechtsanwaltskanzlei Grawert Schöning & Partner werden derzeit und noch für einige Zeit die Kostenerstattungsvereinbarungen durch die Flughafengesellschaft nicht versendet. Als Grund werden die bei Stichproben gefundenen Unstimmigkeiten in den bereits versendeten Unterlagen genannt, die jetzt durch das beauftragte Ingenieurbüro überprüft werden.
Pick-News
Der Report der BBI-Verschwörer
Zu jedem Skandal, zu jedem Betrug, zu jeder arglistigen Täuschung und zu jedem Mordfall gibt es einen Report. In ihm ist festgehalten, wer mit wem und mit welchem Ziel konspirierte. In diesen Reports steht auch, wie das Ziel bestmöglich erreicht werden kann. Mal betreffen die eingesetzten Mittel nur Einzelne, mal sind es Tausende Menschen. Die Wahl der Mittel reicht von kleineren Täuschungen bis hin zum Bruch von unverhandelbaren Menschenrechten. Dabei geht es nicht immer um Geld, sondern häufig auch um politische Überzeugungen.
Der Report der BBI-Verschwörer - ein Kommentar.
Fluglärm-BBI-Karte veröffentlicht
Die Taz hat eine grafische Karte zum BBI erstellt, in der der Fluglärm entsprechend der Beschlüsse der Fluglärmkommission (bei der die Mehrheit die Minderheit überstimmt) aus März 2011 straßengenau abgebildet wird.
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